Welche Tätigkeitsbereiche sollten wir wählen?

Das neue Unternehmensgesetz sieht vor, dass ein Wirtschaftsverband alle Tätigkeiten ausüben darf, die nicht gesetzlich verboten oder eingeschränkt sind. Anders als bisher ist es daher nicht zwingend erforderlich, den Tätigkeitsbereich gemäß TEÁOR zu definieren.

Das Gesellschaftsrecht schreibt vor, dass die Haupttätigkeit des Unternehmens sowie seine zusätzlichen Tätigkeitsbereiche unter Verwendung der jeweils geltenden TEÁOR-Nomenklatur definiert werden müssen.

Wir empfehlen, nicht zu viele Tätigkeitsbereiche anzugeben, da dies die Satzung nur unübersichtlich macht. In jedem Fall ist die Änderung von Tätigkeitsbereichen wesentlich einfacher geworden: Heute können sie durch eine einfache Mitteilung an die Steuerbehörde geändert werden, ohne dass alle beim Handelsgericht eingereichten Dokumente geändert werden müssen.