Das Gesellschaftsrecht schreibt vor, dass die Haupttätigkeit des Unternehmens sowie seine zusätzlichen Tätigkeitsbereiche unter Verwendung der jeweils geltenden TEÁOR-Nomenklatur definiert werden müssen.
Wir empfehlen, nicht zu viele Tätigkeitsbereiche anzugeben, da dies die Satzung nur unübersichtlich macht. In jedem Fall ist die Änderung von Tätigkeitsbereichen wesentlich einfacher geworden: Heute können sie durch eine einfache Mitteilung an die Steuerbehörde geändert werden, ohne dass alle beim Handelsgericht eingereichten Dokumente geändert werden müssen.
