Wo soll der Firmensitz sein?
Das Gesetz schreibt vor, dass ein in Ungarn registriertes Unternehmen einen Sitz in Ungarn haben muss. Es besteht auch die Möglichkeit, neben dem Firmensitz auch sogenannte Betriebsstätten und Zweigniederlassungen in das Handelsregister eintragen zu lassen, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Die Betriebsstätte eines Unternehmens ist ein Ort, an dem das Unternehmen seine Tätigkeit dauerhaft und selbstständig ausübt und der sich an einem anderen Ort als dem Sitz des Unternehmens befindet, während eine Zweigniederlassung ein Ort ist, der sich in einer anderen Gemeinde – im Falle einer Zweigniederlassung eines ungarischen Unternehmens im Ausland in einem anderen Land – als das Unternehmen selbst befindet. Für die Eintragung des Sitzes, des Betriebsstandorts oder der Zweigniederlassung des Unternehmens ist außerdem erforderlich, dass der Eigentümer der Immobilie, in der sich der Sitz, der Betriebsstandort oder die Zweigniederlassung befindet, schriftlich zustimmt, dass der Sitz, der Betriebsstandort oder die Zweigniederlassung in das Handelsregister eingetragen wird.
Neu gegründete Unternehmen können es sich oft nicht leisten, zu Beginn ihrer Tätigkeit ein Büro zu mieten. Es kommt auch vor, dass keiner der Gesellschafter seine Wohnung als Firmensitz in das Handelsregister eintragen lassen möchte. Bei ausländischen Gründern stellen in der Regel die mangelnde Ortskenntnis der Gründer und die täglichen Probleme bei der Unterhaltung eines Büros ein Problem dar.
All dies kann durch einen Sitzdienst gelöst werden. Ein Sitzdienst bedeutet, dass die Adresse des Sitzdienstleisters als Firmensitz in das Firmenregister eingetragen wird. Die offiziellen Mitteilungen des Unternehmens werden ebenfalls an diese Adresse geschickt.
Brauchen Sie einen Buchhalter?
Derzeit ändern sich die Steuergesetze in Ungarn sehr schnell, oft von einem Monat zum nächsten. Obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wird dem Unternehmen dringend empfohlen, einen qualifizierten Buchhalter oder Steuerberater hinzuzuziehen, um seinen Verpflichtungen gegenüber der Steuerbehörde nachzukommen und den Kontakt zur Steuerbehörde aufrechtzuerhalten. Wir empfehlen Ihnen, noch vor der Gründung Ihres Unternehmens einen Buchhalter oder Steuerberater zu konsultieren, da bereits bei der Gründung steuerliche Fragen zu berücksichtigen sind, beispielsweise die Art und Weise der Zahlung der Mehrwertsteuer.
