Wir helfen Ihnen, wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, einvernehmliche Kündigung), Urlaub, Abfindung oder anderen arbeitsrechtlichen Problemen, wenn Sie einen Rechtsvertreter in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren benötigen oder wenn Sie rechtliche Unterstützung bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags, eines Ausbildungsvertrags oder eines anderen arbeitsrechtlichen Vertrags benötigen.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die häufigsten Probleme entstehen durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen Ihnen im Falle einer möglichen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zustehen (Urlaubsabgeltung, Abfindung, Lohn für die Kündigungsfrist) und welche Bedingungen Sie im Falle einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses akzeptieren können. Wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt, um sich nach Rücksprache mit ihm auf die Trennung von Ihrem Arbeitgeber vorzubereiten. Nach der Unterzeichnung der einvernehmlichen Vereinbarung ist es sehr schwierig, die Bedingungen zu ändern oder vor Gericht anzufechten.
Wenn Sie Arbeitgeber sind, sollten Sie unbedingt auf Folgendes achten. Es kommt sehr häufig vor, dass das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen mündlich mit dem Arbeitnehmer beendet wird und vereinbart wird, die Formalitäten später zu erledigen. Wenn der Arbeitnehmer in einem solchen Fall von einem Rechtsbeistand darüber aufgeklärt wird, dass die Kündigung des Arbeitsvertrags nur schriftlich gültig ist, führt dies oft dazu, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wegen unrechtmäßiger Kündigung des Arbeitsverhältnisses verklagt und gute Chancen hat, den Prozess zu gewinnen. Bevor Sie sich von Ihrem Arbeitnehmer trennen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt konsultieren, um solche Komplikationen zu vermeiden.
Vor der Kündigung des Arbeitsvertrags ist es daher sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber unbedingt ratsam und empfehlenswert, einen Anwalt zu konsultieren, da nachträgliche Korrekturen von Rechtsfehlern in der Regel nicht mehr möglich sind.
