Ausländische Staatsangehörige können mit einer Genehmigung Eigentumsrechte an ungarischen Immobilien erwerben. Keine Genehmigung ist erforderlich für EU-Bürger sowie für Staatsangehörige von Ländern, mit denen ein internationales Abkommen den Erwerb von Eigentumsrechten ohne Genehmigung gewährleistet.
All dies gilt vorerst nicht für das Eigentumsrecht an Ackerland, das ausländische Staatsangehörige nicht erwerben können. Eine Ausnahme bilden die sogenannten Bauernhöfe. Ein Bauernhof ist ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude, eine Gebäudegruppe und ein Grundstück mit einer Fläche von maximal 6000 m2, das unter derselben Flurstücknummer registriert ist und für die landwirtschaftliche Produktion (Pflanzenbau und Tierhaltung sowie die damit verbundene Produktverarbeitung und -lagerung) außerhalb des Ortsgebiets errichtet wurde.
Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Immobilie in Ungarn besitzen und diese nutzen oder vermieten möchten?
Häufig bitten uns Kunden, die nicht in Ungarn leben, um Hilfe bei der Abwicklung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit ihren Immobilien in Ungarn, bei der Vertretung vor Behörden oder bei der Verwertung ihrer Immobilien.
Für unsere Kunden, die ihre Immobilie während ihres Aufenthalts in Ungarn selbst nutzen möchten, übernehmen wir gerne während ihrer Abwesenheit die Vertretung in Bezug auf die Immobilie (Kontaktpflege mit dem gemeinsamen Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft, Nachbarn, Dienstleistern, Behörden). Im Rahmen unserer komplexen Überwachungsdienstleistung besucht unser erfahrener Mitarbeiter die Immobilie in bestimmten Zeitabständen und berät Sie hinsichtlich eventuell durchzuführender Maßnahmen (z. B. Reinigung, Instandhaltung) und hilft Ihnen bei der Organisation dieser Aufgaben.
Wir vertreten viele ausländische Kunden in Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien. Unsere Mitwirkung beginnt in der Regel mit der Suche nach einem Mieter und setzt sich fort mit der Teilnahme an den Vorverhandlungen zum Mietvertrag, der Ausarbeitung des Mietvertrags und der Unterstützung beim Vertragsabschluss. Häufig vertreten wir den ausländischen Vermieter der Immobilie langfristig, während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses. Unser qualifizierter und erfahrener Mitarbeiter besucht die Immobilie regelmäßig, hält Kontakt zum Mieter, vertritt die Interessen des Vermieters gegenüber den Behörden und dem Mieter, zieht die Miete ein und zahlt die vom Vermieter zu tragenden Kosten.
So muss der ausländische Vermieter der Immobilie nicht nach Ungarn reisen, um verschiedene Probleme im Zusammenhang mit der Immobilie zu regeln oder die Miete einzuziehen, sondern kann mit unserem Büro in Kontakt bleiben. Wir informieren ihn kontinuierlich über die erledigten oder noch zu erledigenden Aufgaben und rechnen die Miete sowie die bezahlten oder zu zahlenden Kosten ab.
