Wer sollte der Filialleiter, der Vertreter sein?

Im Falle einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) und einer Kommanditgesellschaft (KG):

Der Geschäftsführer kann nur eine natürliche Person sein, die von der Hauptversammlung der Gesellschaft für eine feste Amtszeit von bis zu fünf Jahren gewählt werden kann, wobei die Satzung jedoch etwas anderes vorsehen kann, sodass der Geschäftsführer auch für eine unbestimmte Amtszeit gewählt werden kann, wenn die Satzung dies zulässt. Es können mehrere Geschäftsführer gewählt werden, jedoch muss festgelegt werden, ob die Gesellschaft unabhängig (d. h. durch jeden Geschäftsführer einzeln) oder gemeinsam (d. h. durch zwei oder mehr Geschäftsführer gemeinsam) vertreten wird.