Wir helfen Ihnen, wenn Sie einen Auftrags-, Unternehmens-, Syndikats-, Bau-, Hinterlegungs-, Kommissions-, Ehegüter-, Erb- oder sonstigen Vertrag oder ein Testament aufsetzen lassen möchten oder wenn Sie bereits bestehende Verträge ändern möchten.
Verträge mit höherem Wert
In der Praxis kommt es häufig vor, dass wir als Privatpersonen einen Vertrag mit hohem Wert abschließen, für den das Gesetz keine Mitwirkung eines Rechtsanwalts vorschreibt. Denken wir nur an einen Bauvertrag für ein Einfamilienhaus, einen Kredit- oder Leasingvertrag (z. B. für den Kauf eines Autos) oder einen Vertrag über eine Überseereise.
Erb- und Eheverträge
Bei Eheverträgen, Erbverträgen oder Testamenten schreiben die gesetzlichen Bestimmungen bestimmte Formvorschriften vor, deren Nichtbeachtung zur Ungültigkeit des Dokuments führt. Da diese Urkunden in der Regel auch Vermögenswerte von höherem Wert betreffen, lohnt es sich auch hier nicht, Risiken einzugehen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und setzen Ihre Vorstellungen in die richtige Rechtsform um.
Geschenke und Darlehen innerhalb der Familie
Auch innerhalb der Familie kann es zu Geschäften kommen, bei denen es sinnvoll und vorausschauend ist, einen Anwalt zu konsultieren. Denken wir nur an ein größeres Darlehen oder an den Fall, wo ein Elternteil seinem Kind eine Wohnung schenken möchte und die Steuer- und Abgabepflicht so gering wie möglich halten will.
