Erbrecht


Wir helfen Ihnen, wenn Sie wissen möchten, wer nach Ihnen erben wird, wenn Sie ein Testament aufsetzen möchten, wenn Sie Ihr bisheriges Testament ändern möchten, wenn Sie einen Unterhalts-, Leibrenten- oder Erbvertrag abschließen möchten oder wenn Sie im Nachlassverfahren eine Vertretung benötigen. 


Bei Erbschaftsdokumenten wie Testamenten, Erbverträgen, Unterhalts- und Leibrentenverträgen usw. können aufgrund der strengen Formvorschriften leicht Fehler auftreten. Da es dabei in der Regel um das gesamte Vermögen oder einen erheblichen Teil davon geht, sollten Sie hier nicht sparen. Die Erstellung solcher Dokumente sollten Sie einem Anwalt oder Notar anvertrauen. 


Was ist zu tun, wenn wir vom Tod eines Angehörigen erfahren oder eine Vorladung zu einer Nachlassverhandlung erhalten? Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, da Nachlassverfahren erfahrungsgemäß oft unerwartete Wendungen nehmen. Beispielsweise kann ein Erbe das Testament anfechten oder eine weitere Person kann auftauchen, die Anspruch auf den Nachlass erhebt.


Wir können Ihnen auch dann helfen, wenn der Erblasser außerhalb Ungarns verstorben ist. In diesem Fall muss die Originalurkunde der Sterbeurkunde beschafft und eine beglaubigte Übersetzung ins Ungarische angefertigt werden. Mit diesem Dokument können wir die Einleitung des Nachlassverfahrens in Ungarn beantragen.