Ist ein Anwalt erforderlich, wenn man ein Einfamilienhaus baut oder beispielsweise einen Kredit vergibt/aufnimmt?
In der Praxis kommt es häufig vor, dass wir als Privatpersonen einen Vertrag mit hohem Wert abschließen, für den das Gesetz keine Mitwirkung eines Rechtsanwalts vorschreibt. Denken wir nur an einen Bauvertrag für ein Einfamilienhaus, einen Kredit- oder Leasingvertrag (z. B. für den Kauf eines Autos) oder einen Vertrag über eine Überseereise.
Natürlich empfehlen wir Ihnen auch in solchen Fällen, sich an einen Fachmann zu wenden und den Vertrag nicht abzuschließen, ohne dass Ihre Interessen angemessen geschützt sind. Die Kosten für eine vorherige Beratung sind in jedem Fall viel geringer und die Lösung viel effektiver als die nachträglichen Kosten für die Behebung von Problemen, die sich aus unüberlegt abgeschlossenen Verträgen ergeben.
Ein gutes Beispiel hierfür sind Verträge über den Erwerb von Urlaubsrechten (Timesharing). Diese werden fast ausnahmslos von Vermittlern abgeschlossen, deren Interesse es ist, dass die Käufer den Vertrag und die dazugehörigen Unterlagen sofort unterzeichnen. Die rechtliche Konstruktion solcher Geschäfte ist für Laien praktisch undurchsichtig, da der Käufer mehrere Verträge und Erklärungen gleichzeitig unterzeichnen muss. Wir raten Ihnen natürlich, keine Dokumente zu unterzeichnen, bevor deren Inhalt nicht von einem von Ihnen beauftragten Anwalt geprüft wurde. Wenn Sie jedoch nicht nein sagen konnten, den Vertrag unterzeichnet haben und es dann bereut haben, ist noch nicht alles verloren: wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen Anwalt, da diese Verträge in der Regel eine kurze Frist enthalten, innerhalb derer der Käufer seine Meinung ändern und ohne Konsequenzen vom Vertrag zurücktreten kann.
Leider bestätigen die jüngsten wirtschaftlichen Ereignisse in Ungarn, darunter die Insolvenz eines der größten Reisebüros und einer Fluggesellschaft, wie wichtig es ist, vorausschauend zu handeln und vorauszuplanen. Wenn Sie sich vor Abschluss des Reisevertrags an uns wenden, können wir Ihnen Ratschläge geben, wie Sie das Risiko einer Insolvenz des Reiseunternehmens verringern können.
