Kauf und Verkauf von Immobilien aus dem Ausland

Wenn Sie eine Immobilie in Ungarn kaufen oder verkaufen möchten, aber nicht in Ungarn leben und wegen des Vertragsabschlusses nicht nach Ungarn reisen möchten, muss Ihre Unterschrift in der Regel mit einer Apostille versehen oder von einer ungarischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beglaubigt werden. Dokumente mit Apostille müssen in den meisten Ländern der Welt, so auch in Ungarn, von Behörden und Ämtern akzeptiert werden.

Wie können Sie Ihre Immobilienangelegenheiten aus dem Ausland regeln? Was ist eine Apostille?

Wenn Sie eine Immobilie in Ungarn kaufen oder verkaufen möchten, aber nicht in Ungarn leben und wegen des Vertragsabschlusses nicht nach Ungarn reisen möchten, muss Ihre Unterschrift in der Regel mit einer Apostille versehen oder von einer ungarischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beglaubigt werden. Dokumente mit Apostille müssen in den meisten Ländern der Welt, so auch in Ungarn, von Behörden und Ämtern akzeptiert werden.

Was bedeutet Apostille?

Für die Abwicklung vieler Rechtsgeschäfte ist eine beglaubigte Urkunde erforderlich. In Ungarn ist dies beispielsweise der Fall bei Immobilienkaufverträgen, die den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen müssen. Eine dieser Anforderungen ist, dass die Vertragsparteien den Vertrag vor einem Anwalt oder Notar unterzeichnen. Was kann jedoch getan werden, wenn eine der Parteien nicht vor dem Rechtsanwalt erscheinen kann, weil sie sich im Ausland aufhält? Für diesen Fall wurde am 5. Oktober 1961 das sogenannte Haager Übereinkommen geschlossen, dem die meisten Länder – darunter auch Ungarn – beigetreten sind.

Das Übereinkommen schreibt bestimmte Formalitäten vor und legt fest, dass ein Dokument, das in einem Vertragsstaat unter Einhaltung dieser Formalitäten ausgestellt wurde, in einem anderen Vertragsstaat ohne weitere Formalitäten, wie z. B. einer zusätzlichen Beglaubigung, anerkannt werden muss.

Wenn Sie sich also nicht in Ungarn aufhalten, aber beispielsweise eine Immobilie in Ungarn kaufen oder verkaufen möchten, sendet Ihnen der Vertragsanwalt das Original des Kaufvertrags zu. Sie müssen lediglich den Vertrag bei der zuständigen Behörde unterzeichnen und die Apostille einholen.

Wie erhält man eine Apostille?

Jedes Land kann festlegen, welche Behörden zur Ausstellung einer Apostille berechtigt sind. Es kann auch vorkommen, dass für verschiedene Dokumente unterschiedliche Behörden zur Ausstellung einer Apostille benannt werden. In der Regel werden Dokumente von Gerichten, Justizministerien oder Notarkammern mit einer Apostille versehen. Wenn Sie nicht wissen, welche Behörde in Ihrem Land zur Ausstellung der Apostille befugt ist, empfehlen wir Ihnen, sich an den nächstgelegenen Notar zu wenden. Notare haben häufig mit zu beglaubigenden Dokumenten zu tun und können in der Regel bei der Beschaffung der Apostille behilflich sein. Dies ist beispielsweise in Österreich und Deutschland der Fall.

Achtung! Die notarielle Beglaubigung eines Dokuments ist nicht gleichbedeutend mit einer Apostille!

Wie kann man feststellen, ob ein Dokument mit einer Apostille oder einer anderen Beglaubigung (z. B. durch einen Notar) versehen ist?

Das ist ganz einfach: Die Apostille wird in der Regel in Form eines Stempels oder Aufklebers auf das Dokument aufgebracht, auf dem folgender Text in französischer Sprache stehen muss: „Apostille (Convention de la Haye du 5 octobre 1961)”. Der Text der Bescheinigung kann jedoch auch in der Amtssprache der ausstellenden Behörde verfasst sein. Ist ein solcher Text nicht vorhanden, kann man sicher sein, dass es sich nicht um eine Apostille handelt.