Wir helfen Ihnen, wenn Sie den Kauf einer Wohnung, eines Hauses, eines Wohnhauses, eines Baugrundstücks, eines Geschäftsraums oder einer Industrieimmobilie planen und einen Anwalt für die Ausarbeitung des Kaufvertrags suchen oder Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie benötigen.
Wir helfen Ihnen auch, wenn Sie einen Mietvertrag für die Vermietung oder Anmietung einer Immobilie benötigen; wenn Sie die Gründungsurkunde oder die Organisations- und Betriebsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft erstellen (ändern) lassen möchten oder wenn Sie rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Gründungsurkunde, der Organisations- und Betriebsordnung, den Untereinheiten (separate Wohnungen, Garagen) oder den gemeinschaftlichen Teilen haben. Wir stehen Ihnen auch gerne bei Fragen zur Grundstücksgestaltung zur Verfügung, d. h. wenn eine Zusammenlegung, Aufteilung oder Gestaltung von Grundstücken erforderlich ist oder wenn ein Gebäude gekennzeichnet oder hervorgehoben werden muss. Es kann vorkommen, dass sich Ihre Daten geändert haben, dass sich Ihre Anschrift oder Ihr Name geändert hat (z. B. aufgrund einer Heirat). Auch in solchen Fällen helfen wir Ihnen gerne bei der Eintragung der Änderung im Grundbuch.
Anwaltsdienstleistungen in Immobilienangelegenheiten
Nach ungarischem Recht ist in Immobilienangelegenheiten, bei denen es zu Änderungen im Grundbuch kommt, in der Regel die Mitwirkung eines Rechtsanwalts vorgeschrieben, aber es gibt auch andere Immobilienangelegenheiten, bei denen die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts vorgeschrieben oder zumindest empfehlenswert ist.
Kauf und Verkauf von Immobilien aus dem Ausland
Wenn Sie eine Immobilie in Ungarn kaufen oder verkaufen möchten, aber nicht in Ungarn leben und wegen des Vertragsabschlusses nicht nach Ungarn reisen möchten, muss Ihre Unterschrift mit einer Apostille versehen werden. Dokumente mit Apostille müssen in den meisten Ländern der Welt, so auch in Ungarn, von Behörden und Ämtern akzeptiert werden.
Erwerb von Eigentum durch Ausländer
Für unsere Kunden, die ihre Immobilie während ihres Aufenthalts in Ungarn selbst nutzen möchten, übernehmen wir gerne die Vertretung in Bezug auf die Immobilie während ihrer Abwesenheit. Wir vertreten viele unserer ausländischen Kunden in Bezug auf die Vermietung ihrer Immobilien. Häufig vertreten wir den ausländischen Vermieter der Immobilie langfristig, während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses.
