Gründung eines Unternehmens

Vor der Gründung einer Firma überprüfen wir den zukünftigen Namen der Firma. Dieser muss sich nämlich von allen bisherigen Firmennamen unterscheiden und darf nicht mit diesen verwechselt werden können. Die sicherste Methode zur Überprüfung ist die sogenannte Namensreservierung. Die Namensreservierung erfolgt auf Antrag beim Handelsregistergericht, wofür eine Gebühr von 15 000 HUF zu entrichten ist.

Das Handelsregistergericht prüft innerhalb eines Werktags nach Eingang des Antrags, ob zum Zeitpunkt der Informationsanfrage ein anderes Unternehmen mit dem gewählten Namen im Handelsregister eingetragen ist oder sich in der Eintragung befindet oder unter einer Namenssperre steht. Ist der gewählte Firmenname im Handelsregister eintragungsfähig, reserviert das Handelsregistergericht den angegebenen Firmennamen mit einer Verfügung für einen Zeitraum von sechzig Tagen für den Antragsteller und trägt ihn in das elektronisch geführte Register der Firmennamen ein.

Während dieser Zeit kann kein anderes Rechtssubjekt mit diesem Firmennamen in das Firmenregister eingetragen werden, und der Firmenname kann nicht reserviert werden. Von zwei oder mehr Firmen mit identischem Namen hat diejenige das Recht, den gewählten Namen zu führen, die ihren Antrag auf Eintragung als erste eingereicht hat oder die den Namen reserviert hat.

Auf Grundlage der Vorstellungen unserer Kunden helfen wir auch bei der Festlegung der Tätigkeit des Unternehmens. Im Gegensatz zu früheren Vorschriften ist es heute nicht mehr zwingend erforderlich, die Tätigkeitsbereiche gemäß einer gesonderten Rechtsvorschrift (Wirtschaftszweigklassifikation, in Ungarn TEÁOR-Nummern genannt) anzugeben. Dennoch empfehlen wir unseren Kunden aus Gründen der Klarheit die Verwendung der TEÁOR-Nummern.

Bei der Gründung des Unternehmens müssen die Mitglieder der Gesellschaft oder, im Falle einer Einpersonengesellschaft, der einzige Gesellschafter sowie der leitende Angestellte der Gesellschaft benannt werden. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist dies der Geschäftsführer. Aufgrund der jüngsten Gesetzesänderung müssen nicht mehr nur die oben genannten Namen, der Name der Mutter und die Anschrift in das Handelsregister eingetragen werden, sondern auch die Steueridentifikationsnummer. Ausländische Staatsangehörige, die keine ungarische Steueridentifikationsnummer haben, müssen die Steueridentifikationsnummer ihres Heimatlandes angeben.

Was ist eine elektronische Unternehmensregistrierung?

Gemäß den derzeit geltenden ungarischen Rechtsvorschriften erfolgt die Bearbeitung von Unternehmensunterlagen in elektronischer Form, d. h. auch die Entscheidungen des Handelsgerichts (z. B. der Beschluss über die Eintragung des Unternehmens) werden in elektronischer Form ausgestellt. In der Praxis bedeutet dies, dass das Handelsregistergericht die Entscheidung in Form einer elektronischen Nachricht versendet, die jedoch nur mit einem speziellen Programm geöffnet werden kann. Dieses Programm steht uns natürlich zur Verfügung, sodass wir die betreffende Entscheidung – in leicht zugänglicher Form – an unsere Kunden weiterleiten können.

Was ist eine beschleunigte Unternehmensregistrierung?

Die Rechtsvorschriften ermöglichen eine beschleunigte Unternehmensregistrierung. In diesem Fall entscheidet das Handelsregistergericht aufgrund seiner Erfahrungen bereits am nächsten Werktag nach Eingang des Registrierungsantrags. Dies ist das sogenannte „vereinfachte Unternehmensverfahren”, bei dem nur die im Anhang des Gesetzes enthaltene Mustergesellschaftsvertragvorlage verwendet werden darf, von der nicht abgewichen werden darf. Diese Vorlage bietet relativ weitreichende Wahlmöglichkeiten bei der Festlegung der Unternehmensstruktur, aber es gibt Daten in der Mustergesellschaftsvertragvorlage, die nicht geändert werden dürfen. Dazu gehört beispielsweise das Geschäftsjahr, das bei einer im vereinfachten Verfahren mit Mustervertrag gegründeten Gesellschaft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember dauert. Wenn der oder die Gründer davon abweichen möchten, können sie nicht das schnellere vereinfachte Verfahren und den Mustervertrag wählen, sondern müssen die Gesellschaft nach den allgemeinen Regeln gründen.