Auch innerhalb der Familie kann es zu Geschäften kommen, bei denen es sinnvoll und vorausschauend ist, einen Anwalt zu konsultieren. Denken wir nur an ein größeres Darlehen oder an den Fall, wo ein Elternteil seinem Kind eine Wohnung schenken möchte und die Steuer- und Abgabepflicht so gering wie möglich halten will.
Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund der Gesetzesänderung der direkte Verwandte des Schenkenden (Kind, Enkel, Eltern, Großeltern usw.) das Geschenk gebührenfrei erwerben kann. In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise ein Elternteil, der seinem Kind eine Wohnung schenken möchte, im Gegensatz zur bisherigen Regelung keine Schenkungssteuer zahlen muss.
Eine weitere Möglichkeit für ein kostenloses Geschenk ist die Schenkung eines Sparkontos. Gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften gelten als Sparkonto die von einer Privatperson bei einem Kreditinstitut hinterlegten Geldbeträge und deren Zinsen, einschließlich der im Rahmen eines Bankkontosvertrags von einer Privatperson hinterlegten Geldbeträge und deren Zinsen, mit Ausnahme der Geldbeträge und Zinsen, die gemäß dem Gesetz über die Steuerordnung bei der staatlichen Steuerbehörde meldepflichtig sind und auf einem Bankkonto für geschäftliche Zwecke oder einem Verrechnungskonto hinterlegt sind. Das klingt vielleicht etwas kompliziert, aber auf der Grundlage dieser Bestimmung können wir jedem Geld steuerfrei schenken, wenn wir das Geld per Banküberweisung auf ein Bankkonto in Ungarn überweisen.
