Anwaltsdienstleistungen in Immobilienangelegenheiten

Wann ist die Mitwirkung eines Rechtsanwalts unerlässlich?

Immobilienangelegenheiten

Nach ungarischem Recht ist die Rechtsvertretung in Verfahren zur Eintragung von Rechten und Tatsachen auf Antrag obligatorisch, aber es gibt auch andere Immobilienangelegenheiten, bei denen die Mitwirkung eines Rechtsexperten empfohlen wird. So ist für die Eintragung des Eigentumsrechts oder anderer Rechte an einer Immobilie in das Grundbuch ein von einem Rechtsanwalt (oder Notar) erstellter und gegengezeichneter Vertrag erforderlich.

Wohnungsgemeinschaftsangelegenheiten

Bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Wohnungseigentumsgemeinschaften, z. B. bei der Notwendigkeit einer Änderung der Gründungsurkunde oder der Organisations- und Betriebsordnung, ist es wichtig zu wissen, dass der Rechtsanwalt die Änderung der Unterlagen der Wohnungseigentumsgemeinschaft auf der Grundlage des Beschlusses der Eigentümerversammlung in einer Urkunde festhalten kann. Der Rechtsanwalt muss also entweder bei der Generalversammlung anwesend sein oder später, bei der Unterzeichnung der Dokumente, die beschlussfassenden und die Dokumente unterzeichnenden Miteigentümer identifizieren. Die Identifizierung erfolgt nicht nur bei Wohnungseigentumsgemeinschaften, sondern auch bei anderen Rechtsgeschäften auf der Grundlage von Ausweisdokumenten, d. h. in der Regel durch Einsichtnahme und Kopieren des Personalausweises und der Adresskarte oder des Reisepasses sowie durch Ausfüllen eines Identifizierungsdatenblatts.

Wichtige Gerichtsverfahren

Darüber hinaus ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in bestimmten bedeutenderen Gerichtsverfahren obligatorisch.

Unternehmensangelegenheiten

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist darüber hinaus auch bei Verfahren vor dem Handelsregistergericht erforderlich, also in Angelegenheiten, die die im Handelsregister eingetragenen Daten eines Unternehmens betreffen. Dies kann beispielsweise bei Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens oder bei Änderungen des Firmennamens, des Firmensitzes, des Standorts, des Tätigkeitsbereichs, der Mitglieder, des Stammkapitals oder der Geschäftsführung der Fall sein.

Wann ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen?

Immobilienangelegenheiten

Bei Immobilienkäufen kommt es häufig vor, dass die andere Vertragspartei (z. B. der Verkäufer) den Anwalt auswählt und beauftragt. In diesem Fall wird das Honorar des Anwalts in der Regel von der Partei bezahlt, die ihn beauftragt hat. Gemäß den Vorschriften muss der von der anderen Partei beauftragte Anwalt auch Ihre Interessen (z. B. als Käufer) vertreten, wenn Sie bei der Rechtsgeschäfte nicht durch einen Anwalt vertreten werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass es sehr schwierig ist, die Interessen des Auftraggebers und der Gegenpartei (also Ihrer) unter einen Hut zu bringen. Eine Immobilie stellt immer einen hohen Wert dar, daher empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall einen Anwalt zu beauftragen, da nur so eine umfassende Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet ist.

Vermietung/Anmietung von Immobilien

Bei der Vermietung von Immobilien ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie jedoch einen Rechtsanwalt hinzuziehen, ist dieser verpflichtet, den Mieter und den Vermieter zu identifizieren und die Eigentumsurkunde der Immobilie zu prüfen, insbesondere im Hinblick darauf, ob die vermietende Person zur Vermietung berechtigt ist.

Es kommt beispielsweise häufig vor, dass das Eigentumsrecht an einer Immobilie umstritten ist und die Parteien mangels Einigung vor Gericht gehen. Dabei handelt es sich in der Regel um komplexe Rechtsfragen, und es dauert Jahre, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

In unserer Kanzlei sind wir mehrfach mit Fällen konfrontiert worden, in denen eine der Prozessparteien die Immobilie noch während des Verfahrens, also vor Erlass des rechtskräftigen Urteils, vermietet hat. Der Mieter informierte sich nicht über die rechtliche Situation der Immobilie, sondern zahlte jahrelang die Miete an den Vermieter, von dem das Gericht in seinem rechtskräftigen Urteil feststellte, dass er nicht der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie war, und der Mieter erfuhr erst durch die Aufforderung des rechtmäßigen Eigentümers gemäß dem Urteil, dass er nicht an den Berechtigten gezahlt hatte.

In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, die Miete rückwirkend an den rechtmäßigen Eigentümer zu zahlen. Selbstverständlich hat der Mieter das Recht, die bereits gezahlten Mieten von dem Vermieter zurückzufordern, den er für den Eigentümer gehalten hat. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies mit sehr hohen Kosten verbunden ist und riskant sein kann, da der unterlegene Vermieter oft in Konkurs geht oder anderweitig zahlungsunfähig wird.