Was ist die Beweislast?

Das bedeutet, dass in Strafverfahren die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft liegt. Der Angeklagte ist nicht verpflichtet, seine Unschuld zu beweisen, er darf sogar schweigen, und dies kann ihm nicht zum Nachteil gereichen.

Das bedeutet, dass in Strafverfahren die Beweislast beim Staatsanwalt liegt. Der Angeklagte ist nicht verpflichtet, seine Unschuld zu beweisen, er darf sogar schweigen, und dies kann ihm nicht zum Nachteil gereichen.

Wir müssen jedoch immer bedenken, dass Richter auch nur Menschen sind und es für sie nur natürlich ist, zu denken, dass jemand, der unschuldig ist, nicht schweigen, sondern versuchen wird, sich zu verteidigen.
„Wer schweigt, sagt nicht Ja, aber er sagt auch nicht Nein.“
Im Strafrecht lässt sich dies wie folgt übersetzen: Wer schweigt, gesteht seine Schuld nicht, aber er bestreitet die Vorwürfe auch nicht.
Wenn wir also unschuldig sind, sollten wir es vermeiden, die Taktik des Schweigens zu wählen.