„Ich werde nur in Anwesenheit meines Anwalts eine Aussage machen!“

Das hören wir oft in Filmen. Nach unserem Strafprozessrecht haben wir in jeder Phase des Strafverfahrens das Recht auf einen Rechtsbeistand. Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass wir ohne juristische Kenntnisse nicht entscheiden können, was uns schadet und was uns nützt, wenn wir eine Aussage machen.

Das hören wir oft in Filmen. Nach unserem Strafprozessrecht haben wir in jeder Phase des Strafverfahrens das Recht auf einen Verteidiger. Denken Sie immer daran, dass wir ohne juristische Kenntnisse nicht entscheiden können, was uns schadet und was uns hilft, wenn wir eine Aussage machen.

Befinden wir uns in einer Situation, in der ein Strafverfahren gegen uns eingeleitet wurde, sollten wir nicht versuchen, uns selbst zu verteidigen, sondern einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Wenn wir eine schwere Krankheit haben, gehen wir zum Arzt und versuchen nicht, uns selbst zu heilen. Strafverfahren sind eine ernste Angelegenheit.
Wir neigen dazu zu glauben, dass wir als unschuldige Menschen ohne Bedenken eine Aussage machen können, aber das ist ein Irrtum. Leider übersteigt die Beurteilung der Unschuld oft das Wissen eines Laien, und selbst die unschuldigste Person kann während des Verfahrens diffamiert werden. Diese Verfahren werden ebenfalls von Menschen durchgeführt, und auch sie können Fehler machen.