Wie wählen Sie einen Firmensitz für Ihr Unternehmen aus?

Der Sitz ist der Ort der zentralen Verwaltung, und wir müssen den entsprechenden Standort beim Handelsregister melden.

Der Sitz der Gesellschaft ist der Ort der zentralen Verwaltung, und wir müssen den entsprechenden Standort beim Handelsregistergericht melden.

Der Sitz der

Gesellschaft kann unser eigenes Eigentum sein, aber auch ein gemietetes oder anderweitig rechtmäßig genutztes Gebäude (z. B. Nießbrauchrecht) oder sogar unser Wohnsitz, wenn die Verwaltung dort stattfindet. Der Notar, der die Satzung gegenzeichnet, ist nicht verpflichtet, unser Recht zur Nutzung des Sitzes zu überprüfen. Es reicht aus, wenn der Geschäftsführer eine Erklärung abgibt, dass die Gesellschaft berechtigt ist, die als Sitz bezeichnete Immobilie zu nutzen.
Der Sitz muss mit einem obligatorischen Firmenschild gekennzeichnet sein.