Wenn wir eine Geldforderung gegen jemanden haben, müssen wir sicherstellen, dass bei der Ermittlung des Wertes der Forderung nur der Kapitalbetrag berücksichtigt wird.
Zinsen müssen in der Forderung enthalten sein, werden jedoch nicht in den Wert der Forderung einbezogen. Dies ist im Hinblick auf die Höhe der Verfahrensgebühr und die Zuständigkeit von Bedeutung.
