Wie ernst sollten wir die Vorladung nehmen?

Wir erhalten eine Vorladung vom Gericht, in der steht, dass wir zu einer Verhandlung erscheinen müssen, weil jemand uns verklagt hat. Es scheint klar zu sein, dass diese Person Unrecht hat. Wie ernst sollten wir die Vorladung nehmen?

Wir erhalten eine Vorladung vom Gericht, in der steht, dass wir zu einer Anhörung erscheinen müssen, weil jemand uns verklagt hat. Es scheint klar zu sein, dass diese Person Unrecht hat. Wie ernst sollten wir die Vorladung nehmen?

Sehr ernst. Zunächst einmal ist das, was nach gesundem Menschenverstand offensichtlich ist, rechtlich nicht unbedingt auch so. Noch wichtiger ist jedoch, dass der Richter, wenn wir als Beklagte nicht zur ersten Verhandlung erscheinen und keine schriftliche Verteidigung eingereicht haben, uns sofort zur Zahlung der Forderung gemäß dem Gerichtsbeschluss verurteilen kann. Wenn wir einen Rechtsvertreter bestellt haben und dieser an der Verhandlung teilnimmt, liegt natürlich kein Versäumnis vor.