Eine Person begeht eine Straftat vorsätzlich, wenn sie die Folgen ihrer Handlungen beabsichtigt oder diese Folgen in Kauf nimmt.
Im ersten Fall handelt es sich um einen direkten Vorsatz, im zweiten um einen sogenannten Eventualvorsatz. Der direkte Vorsatz ist für vorsätzliche Straftaten erforderlich, sodass sein Fehlen entscheidend sein kann.
