Die in den Dokumenten genannten Personen können nur anhand einer schriftlichen Vollmacht identifiziert werden, die von einem Anwalt gegengezeichnet oder von zwei Zeugen unterzeichnet oder in einer notariellen Urkunde festgehalten wurde (z. B. ein Kaufvertrag, der bereits eingereicht, aber noch nicht vom Grundbuchamt geprüft wurde) oder anhand der Dokumente, die als Grundlage für die Eintragung oder Löschung dienen (z. B. ein Kaufvertrag, auf dessen Grundlage das Eigentum des Käufers eingetragen wurde).
Wenn wir eine solche Genehmigung von den oben genannten berechtigten Parteien nicht erhalten können, müssen wir nachweisen, dass der Zugang zu dem Dokument für die Durchsetzung eines unserer Rechte oder für die Erfüllung unserer Verpflichtungen aufgrund von Rechtsvorschriften oder einer behördlichen Entscheidung erforderlich ist.
