In der Regel wird das Eigentum an Immobilien durch Eintragung im Grundbuch festgestellt. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel. Dabei handelt es sich um Eigentümer von Immobilien, die nicht im Grundbuch eingetragen sind.
Das Eigentum außerhalb des Grundbuchs ist unabhängig davon, ob der Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist oder nicht. Ein Eigentümer außerhalb des Grundbuchs kann beispielsweise jemand sein, der das Eigentum durch Erbschaft erwirbt, oder ein Ehepartner, wenn die Immobilie zum gemeinsamen Vermögen der Ehegatten gehört.
