Gegen eine Einzahlungsbestätigung?

Was sollten Sie tun, wenn Sie Ihr Traumhaus gefunden haben und der Eigentümer eine Anzahlung als Gegenleistung für eine Übertragungsurkunde verlangt („Wir können den Vertrag später unterzeichnen!“)?

Zwei Dinge sind für den Kauf einer Wohnung unerlässlich: eine aktuelle Eigentumsurkunde und ein schriftlicher Vertrag, der von einem Anwalt oder Notar aufgesetzt wurde. Fehlt eines dieser Dokumente, sind wir nicht auf der sicheren Seite und sollten die Immobilie nicht kaufen. Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümer behauptet, dass es neben uns noch mehrere andere ernsthafte Interessenten gibt.

Die Eigentumsurkunde ist wie eine Fahrzeugzulassungsbescheinigung: Sie enthält die offiziell registrierten Angaben zur Immobilie. Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Höhe der Anzahlung; das Gesetz besagt lediglich, dass eine überhöhte Anzahlung auf Antrag vom Gericht herabgesetzt werden kann. Gemäß der Marktpraxis beträgt die Anzahlung 10 % des Kaufpreises der Immobilie. Wenn es uns nicht möglich ist, den Kaufvertrag innerhalb kurzer Zeit abzuschließen, oder wenn wir befürchten, dass andere Interessenten schneller sein könnten als wir, ist es nicht ratsam, die übliche Anzahlung von 10 % mit einer Quittung (ohne Kaufvertrag) zu leisten. In solchen Fällen sollten wir dem Verkäufer einen symbolischen Betrag gegen eine Quittung (die die Katasternummer der Immobilie, die Adresse, den Verkäufer, etwaige Nießbraucher, sonstige Belastungen der Immobilie und den Gesamtkaufpreis usw. enthalten sollte) geben, aber wir müssen uns des Risikos bewusst sein, dass wir den genauen rechtlichen Status der Immobilie möglicherweise nicht kennen und dass wir keinen Rechtsexperten haben, der uns bei der Vorbereitung der Dokumente hilft.