Die Eintragung im Grundbuch

Bei Immobilien wird das Eigentumsrecht in der Regel durch Eintragung im Grundbuch begründet.

Daher reicht es nicht aus, einen Kaufvertrag abzuschließen, diesen beim Grundbuchamt eintragen zu lassen, den Kaufpreis zu zahlen und die Eintragungsbewilligung beim Grundbuchamt einzureichen; der Käufer erwirbt das Eigentum erst durch die Eintragung der Immobilie im Grundbuch.