Daher reicht es nicht aus, einen Kaufvertrag abzuschließen, diesen beim Grundbuchamt eintragen zu lassen, den Kaufpreis zu zahlen und die Eintragungsbewilligung beim Grundbuchamt einzureichen; der Käufer erwirbt das Eigentum erst durch die Eintragung der Immobilie im Grundbuch.
Die Eintragung im Grundbuch
Bei Immobilien wird das Eigentumsrecht in der Regel durch Eintragung im Grundbuch begründet.
