„Aber das ist doch offensichtlich!“

Leider geht es bei dem Prozess nicht um die Wahrheit, sondern um die Beweisbarkeit.

Leider geht es bei der Klage nicht um die Wahrheit, sondern um die Beweisbarkeit.

Wir müssen immer bedenken, dass das, was uns offensichtlich erscheint, für den Richter nur dann offensichtlich ist,

wenn wir es beweisen können. In Zivilverfahren gibt es keine Beweise von Amts wegen; selbst wenn der Richter sieht, welche Beweise uns helfen würden, wird er sie nicht anordnen, wenn wir sie nicht beantragen.